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Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Das Handelsregister kann als öffentliches Nachschlagewerk verstanden werden, in dem gewerbliche Tätigkeiten und Struktur von Unternehmen und Kaufleuten die im Geschäftsverkehr tätig sind aufgelistet und zugänglich gemacht sind. Bestimmte Charakteristika verpflichten zur Eintragung im Handelsregister.
So sind generell alle Kaufleute, die ein Unternehmen unter einem bestimmten Firmennamen betreiben, eintragungspflichtig. Wann man allerdings Kaufmann ist und wann nicht ist Einzelfallfrage. Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt in § 1 Abs. 2 fest, dass man Kaufmann ist, wenn man ein Handelsgewerbe betreibt, d.h. einen Betrieb der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Pauschal kann man nicht beantworten, wann ein solches Betriebsniveau erreicht ist.
Kriterien können aber sein:
- Jahresumsatz - je nach Branche
- Höhe des eingesetzten Kapitals
- Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
- die Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
- Größe sowie Beschaffenheit der Geschäftsräume
- Art der Buchführung
- Anzahl der Beschäftigen
Weiterhin gelten auch die Handelsgesellschaften oHG und KG als sogenannte "Formkaufleute" gem. § 6 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) und sind daher ebenfalls eintragungspflichtig.
Auch die Auflösung einer bestehenden Gesellschaft und die Erteilung und Entziehung der Prokura sind Tatsachen die der Eintragung bedürfen.
(BT, js)