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Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich herrscht in Deutschland eine Gewerbefreiheit. Dennoch muss eine Tätigkeit, soweit sie selbständig gewerblich ausgeübt wird, angemeldet werden, § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Als Gewerbe kann man eine dauerhafte Tätigkeit verstehen die betrieben wird um Gewinn zu erzielen. Die Rechtsform des Betriebs spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig das Ausmaß der Tätigkeit.

Anmeldepflicht bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit

Anmeldepflichtig ist ein Gewerbe zunächst einmal bei der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeit. Weiterhin muss ein Gewerbe bei Übernahme eines Betriebes angemeldet werden und bei Verlegung in eine andere Kommune. Auch der Wechsel der Rechtsform, z.B. von einer OHG in eine GmbH, setzt eine erneute Anmeldung voraus. Daneben ist auch die Aufnahme eines zusätzlichen Gesellschafters in einen bestehenden Gewerbebetrieb anmeldepflichtig.

Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler oder Schriftsteller müssen hingegen ebenso wenig ein Gewerbe anmelden, wie es eine Tätigkeit in der Urproduktion oder die eigene Vermögensverwaltung bedarf. Gesetzlich kann die Anmeldung eines Gewerbes nicht verweigert werden, so lange keine Untersagungsgründe gem. § 35 Gewerbeordnung (GewO) vorliegen.

(BT, js)
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