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Was bedeutet Aktiengesellschaft (AG)?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine gesetzlich geregelte Kapitalgesellschaft, deren Vermögen über Wertpapiere an der Börse gehandelt wird, so dass jedermann Anteile am Unternehmen erwerben kann. Dies ist risikoreich und kann im schlimmsten Fall zu einem riesigen Wertverlust der Gesellschaft an sich führen, unterliegt gleichwohl aber wesentlich höheren Wertzuwächsen in gewinnträchtigen Zeiten.

Die AG ist im Unterschied zur Kommanditgesellschaft (KG) oder der offenen Handelsgesellschaft (oHG), die meist aufgrund des persönlichen Vertrauens zwischen den Gesellschaftern gegründet werden, weniger vom Bestand und Umfang ihrer Gesellschafter abhängig und umfasst daher einen weitaus größeren Mitgliederbestand.

Auch trägt die AG, ebenso wie die GmbH, eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher eigenständig klagen oder verklagt werden.

Im Falle einer Haftung beschränkt sich der Betrag, für den die AG in Anspruch genommen werden kann, auf den Wert des Grundkapitals. Dieses Grundkapital muss bei Gründung einer AG mindestens 50 000 Euro betragen, § 7 Aktiengesetz (AktG).

Zur Gründung einer AG ist ein Gesellschaftsvertrag vonnöten, der zudem noch einer notariellen Beurkundung bedarf. Weiterhin ist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich.

(BT, js)
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