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Was bedeutet GmbH & Co. KG?

Eine GmbH & Co. KG ist primär eine Kommanditgesellschaft, d.h. es existieren mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter, der als Kommanditist eine Haftungssumme geleistet hat und ein unbeschränkt haftender Gesellschafter, der Komplementär. Ebenso wie bei der normalen KG haftet bei der GmbH & Co. KG der Komplementär nur bis zur Höhe seiner Einlage.

Die Besonderheit bei der GmbH & Co. KG liegt jedoch darin, dass die GmbH selbst, als nur auf ihr Stammkapital beschränkt haftende Gesellschaft, eine Position als eigentlich unbeschränkter Komplementär in der KG einnimmt. Grundsätzlich können somit auch Gesellschaften selbst Gesellschafter sein.

Daher sind bei der GmbH & Co. KG sowohl der Kommanditist, wenn es sich um eine GmbH handelt, als auch der Komplementär nur eingeschränkt zur Haftung heranzuziehen. Gesetzlich ist diese Form der Gesellschaft nicht ausdrücklich vorgesehen, sie ist aber juristischer anerkannt.

Die Vorteile die eine solche Gesellschaftsform mit sich bringt, sind der komplette Haftungsausschluss der hinter der Gesellschaft stehenden Personen. Diese haften nur in Höhe ihrer Pflichteinlage und nicht darüber hinaus mit ihrem vollständigen Privatvermögen, wie es bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) der Fall ist.

(BT, js)
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