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Was heißt Kommanditgesellschaft (KG)?

Eine Kommanditgesellschaft ist, ebenso wie die offene Handelsgesellschaft (oHG), eine Gesellschaftsform, die auf gewerbliche Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht gerichtet ist. Insofern kann sie auch von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) abgegrenzt werden, die nur nicht gewerbliche Zwecke verfolgt. Im Unterschied zur oHG haftet bei der KG nicht jeder Gesellschafter voll und unbeschränkt, sondern nur die sogenannten Komplementäre. Neben den Komplementären existieren noch ein oder mehrere Kommanditisten. Diese sind ebenfalls Gesellschafter der KG mit der Besonderheit dass sie nur beschränkt haften. Die Höhe der Haftung richtet sich nach der geleisteten „Einlage“, einer finanziellen oder tatsächlichen Zuwendung an die Gesellschaft, § 170 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB).

Weiterhin ist der Kommanditist aufgrund seiner Haftungsbeschränkung weder zur aktiven Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft, d.h. zur Geschäftsführung, berechtigt (§ 164 Handelsgesetzbuch HGB), noch darf er ohne spezielle Ermächtigung oder Ernennung zum Prokuristen die KG im äußeren Handelsverkehr vertreten und mit Dritten im Namen der Gesellschaft Verträge abschließen, § 170 Handelsgesetzbuch (HGB).

(BT, js)
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