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Was ist das Handelsregister? Wozu gibt es das?
Das Handelsregister ist ein öffentlich-zugängliches Verzeichnis, in dem bestimmte handelsrechtliche Tatsachen und Informationen eingetragen sind. Es ist bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten hinterlegt.
Da der Betrieb eines Gewerbes als Kaufmann einige, nicht nur steuerrechtliche, Vorteile mit sich bringt, ist es auch nötig, die notwendige Transparenz und Offenheit im Rechtsverkehr zu gewährleisten. Vor allem Vertragspartnern die mit Gesellschaften und Kaufleuten in geschäftlichem Kontakt stehen müssen geschützt werden.
Das Handelsregister dient der Rechtssicherheit und ermöglicht es zukünftigen Geschäftspartnern, sich schon vorab wichtige Informationen zu verschaffen. So sind beispielsweise die Firma, der Name des Inhabers, der/die persönlich haftenden Gesellschafter, die Haftungssumme des Kommanditisten, das Stammkapital einer GmbH, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Löschung einer Firma eingetragen.
Das Handelsregister ist öffentlich, das bedeutet, dass jeder Interessierte die Möglichkeit hat sich über bestimmte kaufmännische Eintragungen zu informieren und sogar - gegen Gebühr - Abschriften anzufordern.
Auch genießt das Handelsregister ebenso wie das Grundbuch öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass man auf die Richtigkeit der eingetragenen Tatsachen vertrauen darf.
Neueintragungen werden im Internet auf einem speziellen Portal des Bundes und der Länder bekanntgegeben.
(BT, js)