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Was ist ein Gewerbeschein: Wo erhält man ihn?

Der Gewerbeanmeldungsschein, genannt "Gewerbeschein", ist die behördliche Empfangsbescheinigung, die einen dazu berechtigt ein Gewerbe zu betreiben. Dieser Schein ist grundsätzlich immer erteilen, da die Gewerbefreiheit in Deutschland dies vorsieht. Allerdings muss jedermann, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte diesen Gewerbeschein beantragen, § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Je nach Art des Gewerbes können noch zusätzliche Erfordernisse und Urkunden zur Ausstellung des Gewerbescheins notwendig sein.

Es ist wichtig, vor Aufnahme des Gewerbes eine solche Genehmigung einzuholen, da sonst Bußgelder und Steuernachzahlungen drohen.

Den Gewerbeschein erhält man bei der örtlich zuständigen Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes oder der Gemeindeverwaltung. Meist kann man den zuständigen Antrag auch telefonisch anfordern oder den Vordruck über das Internet beziehen. Die beim Amt hinterlegten Daten werden dann an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer weitergeleitet. Ebenso werden das Finanzamt und die Gewerbeaufsicht über die Neuanmeldung informiert, welche sich mit dem Anmeldendem in Verbindung setzen.

(BT, js)
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