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Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und von Gesetzes wegen mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Anders als bei Gesellschaftsformen wie der offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), haften die einzelnen Gesellschafter nicht eigenständig unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern die GmbH selbst ist unmittelbares Haftungsobjekt. Während generell unbeschränkt für Verbindlichkeiten gehaftet wird, ist die Besonderheit der GmbH das sogenannte Stammkapital. Die GmbH-Gesellschafter hinterlegen bei Gründung der Gesellschaft eine Summe von mindestens 25 000 Euro, welche das Maximum an Geld darstellt, das dem Gläubiger der GmbH im Falle einer Zwangsvollstreckung zusteht. Auch wenn eine Forderung gegen die GmbH den Betrag der Haftungssumme weit übersteigt, so ist die Haftung der Gesellschaft eben auf dieses Stammkapital beschränkt.

Die einzelnen Gesellschafter sind, anders als bei der oHG und der GbR, von jedweder Haftung befreit, die GmbH ist hier alleinverpflichtet.

Um dem Geschäftsverkehr diese Beschränkung nicht vorzuenthalten und um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten muss eine beschränkt haftende Gesellschaft den Zusatz "GmbH" führen.

(BT, js)
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