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Wer ist ein Freiberufler?
Als Freiberufler wird jemand bezeichnet, der einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, welche nicht den Anforderungen und Voraussetzungen der Gewerbeordnung unterliegt. Diese Tätigkeiten sind gem. § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) im wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder ähnlichem Arbeitsbereich angelagert. Damit übt der Freiberufler aufgrund seiner beruflichen Qualifikation eine Tätigkeit aus, die als Dienst höherer Art angesehen werden kann. Beispiele für Freiberufler sind Anwälte, Ärzte, Architekten, Künstler oder Apotheker.
Als Freiberufler kann man sich in Kammern oder Vereinigungen organisieren, welche den bundes- oder landesweiten Betrieb des Berufs regeln und den gemeinsamen Ablauf koordinieren.
Auch darf ein Freiberufler sich anderer ausgebildeter Arbeitskräfte zur Erfüllung seiner Tätigkeit bedienen. Voraussetzung ist lediglich, dass er aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und Qualifikation den Betrieb selbst leitet und organisiert.
Die Vorteile der freien Berufe liegen hauptsächlich im steuerrechtlichen Bereich. Da kein Gewerbe betrieben wird, fällt auch keine Gewerbesteuer an. So ist die Tätigkeit lediglich umsatz- und einkommenssteuerpflichtig.
(BT, js)