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Wer ist eingetragener Kaufmann (eK)?
In Deutschlang gibt die Abkürzung eK an, dass die betreffende Person als Einzelunternehmer im gewerblichen Bereich tätig ist und als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Ein solcher Kaufmann führt eine Firma, d.h. ein Unternehmen welches unter einem bestimmten Namen am Geschäftsverkehr teilnimmt und ins Handelsregister eingetragen werden musste.
In haftungsrechtlicher Hinsicht muss der eingetragene Kaufmann in vollem Umfang und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einstehen.
Der eingetragene Kaufmann kann bei Banken eine verminderte Kreditwürdigkeit erfahren, da er alleine ein Gewerbe betreibt und der Bank somit als einziges Haftungsobjekt zur Verfügung steht.
Da nur eine einzelne Person eingetragener Kaufmann ist, bestehen Vorteile in Handhabung und Abwicklung von Geschäften, da keine weiteren Gesellschafter zur Rate gezogen werden müssen.
(BT, js)