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Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Nein. Radfahrer müssen grundsätzlich hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur dann fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird (§ 2 Abs. 4 StVO). Sind 16 oder mehr Radfahrer auf Tour, dann bilden sie einen Verband im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass sie auch nebeneinander fahren dürfen (§ 27 StVO). Auch in Fahrradstraßen dürfen Radfahrer ohne weiteres nebeneinander fahren.

Der geschlossene Verband gilt übrigens als ein Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass wenn die Spitze über eine grüne Ampel fährt, der Rest des Verbandes folgen darf - selbst dann wenn die Ampel mittlerweile rotes Licht zeigt. Die einzelnen Teilnehmer müssen also nicht selbständig Halte- und Wartepflichten einhalten (LG Verden, vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). (tw)
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