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Gilt auch fürs Rennrad die Radwegbenutzungspflicht?

Immer wieder hört man das Gerücht, dass Rennradfahrer nicht den Radweg benutzen müssen, sondern auf der Straße fahren dürfen.
Allerdings sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahme für Rennradfahrer vor. Insbesondere hängt die Radwegbenutzungspflicht nicht vom Gewicht des Fahrrades oder seiner Nutzung ab. Häufig wird sich darauf berufen, dass für Fahrräder unter 11 Kilogramm die StVO nicht im vollen Umfang gelte. Das ist auch richtig, gilt allerdings nur für die Beleuchtungspflicht. Bei derartigen Rädern muss nämlich keine festinstallierte Beleuchtung am Fahrrad vorhanden sein. Auf die Radwegsbenutzungspflicht hat die 11-Kilogramm-Grenze aber keine Auswirkungen.
Anders ist es nur dann, wenn ein Verband an Radfahrern unterwegs ist. Dieser liegt vor, wenn mehr als 15 Fahrräder zusammen fahren (§ 27 StVO). Dieser darf dann auch auf der Straße fahren - ist also die einzige Ausnahme zur Radwegsbenutzungspflicht. (tw)
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