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Muss ich ein Mitverschulden beim Fahrradunfall tragen, wenn ich keinen Helm trage?

In Deutschland besteht keine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Insofern kann kein Polizist Sie anhalten, weil Sie keinen Sturzhelm tragen.

Bauen Sie einen Unfall und verletzen sich dabei am Kopf, so stellt sich die Frage, ob ein Gericht Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz mindern kann, weil sie keinen Fahrradhelm aufhatten. Grundsätzlich kennt das deutsche Recht § 254 BGB, wonach der eigene Anspruch im Schadensfall gemindert werden kann, wenn ein Mitverschulden bei der Verursachung vorliegt. Jedoch haben die Gerichte bisher überwiegend entschieden, dass es keine allgemeine Übung gibt, einen Helm zu tragen (OLG Saarbrücken, vom 09.10.2007 Az.: 4 U 80/07 - 28, 4 U 80/07). Auch das OLG Hamm befand, dass Schmerzensgeld nicht zu kürzen ist (OLG Hamm, vom 26.09.2000, Az.: 27 U 93/00).

Allerdings wird das von der Rechtsprechung für Rennradfahrer anders gesehen. So urteilte es: "Wird das Radfahren hobbymäßig außerhalb eines Vereins als Sport betrieben und steht dabei die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund, so besteht die Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms." (OLG Düsseldorf, vom 12.02.2007, Az.: I-1 U 182/06, 1 U 182/06). Auch das OLG Saarbrücken ist der Ansicht, dass bei einer gesteigerten Selbstgefährdung ein Mitverschulden vorliegt, wenn kein Sturzhelm getragen wird. (tw)
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