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Alkoholisierter Fluggast, kann der Flugkapitän den Zutritt zum Flugzeug verweigern?

Ja, der Pilot hat die sogenannte Bordgewalt über das Flugzeug und kann daher auch einzelnen Fluggästen den Zutritt zum Flugzeug verweigern. Es ist nicht nur das Recht des Piloten sondern sogar seine Pflicht, Gefahren für die Sicherheit und Ordnung für die anderen Fluggäste abzuwehren. Insofern kann er auch einen stark alkoholisierten Fluggast wieder aus der Maschine verweisen. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Fluggast selbst zu kollabieren droht, sondern auch dann, wenn dieser im Flugzeug zu randalieren droht (LG Bonn, 07.06.2000, Az.: 5 S 18/00).
Sollten die Handlungen des Piloten rechtswidrig sein, so steht dem Fluggast ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat zu, da der Flugkapitän nach § 12 Luftsicherheitsgesetz (LuftSichG) Hoheitsgewalt ausübt und deshalb der Staat für etwaige Schäden aufkommen muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn keine Gefahr drohte, der Fluggast aber nicht mitfliegen durfte und deswegen seinen Urlaub nicht antreten konnte.
Ist der Flug eine Pauschalreise können sie jedoch keinen Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen, da der Flugkapitän nicht zu den Leuten des Veranstalters gehört, sodass dieser nicht für dessen Handlungen einzustehen hat (LG Bonn, 07.06.2000, Az.: 5 S 18/00). (tw)
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