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Kann die Airline mir den Ausstieg aus dem Flugzeug verweigern?

Nach der verunglückten Spanair-Maschine, fragen sich viele Passagiere: Ist es rechtens, wenn mir der Ausstieg aus dem Flugzeug verweigert wird, obwohl ich ein komisches Gefühl habe?

Solange die Tür noch geöffnet ist können Sie natürlich jederzeit wieder aussteigen. Sind diese aber erst einmal geschlossen, so können Sie nicht ohne weiteres wieder aussteigen. Es bestehen nämlich weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Anspruch darauf, wieder aussteigen zu können wenn man es sich anders überlegt hat. Vielmehr entscheidet dann nur noch der Pilot über einen Abbruch des Starts. Nur wenn ein Notfall vorliegt, wie z.B. medizinische Probleme, muss das Kabinenpersonal sie wieder aussteigen lassen. Bloße Angstzustände vor einem Absturz reichen dazu nicht aus. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Freiheitsberaubung, da sie freiwillig in das Flugzeug gestiegen sind und damit ihr Wohlergehen in die Hände des Piloten gelegt haben. Nur dieser kann dann über einen Ausstieg entscheiden.

Im Übrigen: Sollten Sie randalieren um aus der Maschine gelassen zu werden, so können Sie bei Handgreiflichkeiten später wegen Körperverletzung angeklagt werden und die Airline kann sie unter Umständen mit großen Schadensersatzforderungen belegen, wenn Sie den Start abbrechen muss. Ein Flugzeug von der Startbahn wieder zu den Gates zu bringen verursacht nämlich große Kosten. (tw)
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