Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Fluggast » Stinkender Sitznachbar im Flugzeug - ist ein Rauswerfen gerechtfertigt?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Stinkender Sitznachbar im Flugzeug - ist ein Rauswerfen gerechtfertigt?

Riecht der Sitznachbar im Flugzeug unangenehm, so kann die gefühlte Flugdauer sehr lang werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass ein stinkender Passagier notfalls auch aus dem Flugzeug geworfen werden kann.
Grundsätzlich ist es zulässig, dass Passagiere aus dem Flugzeug geworfen werden dürfen, die die Flugsicherheit gefährden. Allerdings stellte das Gericht klar, dass die Beförderung auch dann verweigert werden kann wenn eine schwerwiegende Vertragsverletzung des Passagiers vorliegt. Die Schwelle für eine derartige Vertragsverletzung sei aber sehr hoch anzusetzen. Dennoch könne darunter auch eine "von dem Passagier ausgehende Geruchsbelästigung sein, die für die anderen Passagiere nicht mehr zumutbar ist" fallen. Keinesfalls reicht es dafür aus, dass der Fluggast lediglich verschwitzt war.

Das Gericht stellte allerdings auch fest, dass die Airline schon beim Einchecken den Fluggast auf die Geruchsbeläsitgung hinweisen muss und ihn dazu anhalten müsse gegebenenfalls ein neues Hemd anzuziehen. Machen die Angestellten am Check-In das nicht, so liegt darin auch eine Pflichtverletzung der Airline, sodass dem Fluggast die Schäden ersetzt werden müssen, die durch die Nichtbeförderung entstehen. So müssen beispielsweise die Übernachtungskosten eines Hotels ersetzt werden wenn ein Weiterflug erst am nächsten Tag möglich ist (OLG Düsseldorf, 31.01.2007, Az.: I-18 U 110/06). (tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑