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Streupflicht: Darf man mit Salz streuen?

Ob man im Winter mit Salz streuen darf ist in den Satzungen, Verordnungen oder Gesetzen der jeweiligen Kommunen bzw. Städten geregelt. In den meisten Städten oder Gemeinden ist das Streuen mit Salz mittlerweile aber grundsätzlich verboten, da das Salz die Umwelt erheblich schädigen kann. Stattdessen muss der Schnee geräumt werden und es muss auf abstumpfende Streumittel ausgewichen werden. Dazu gehören z.B. Split, Sand und Kies.
Ausnahmen vom generellen Salzstreuverbot gibt es meist nur dann, wenn wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt und dazu führt, dass die Fußgänger gefährdet werden. Das ist insbesondere bei Eisglätte, Eisregen, Treppenaufgängen oder starken Gefällen oder Steigungen der Fall. Jedoch kann jede Gemeinde ihre Ausnahmen selbst regeln. Daher wird dazu geraten, sich im jeweiligen Wohnort über die Regelungen und Ausnahmen zu informieren. Schließlich können hohe Bußgelder verhängt werden, wenn trotz Verbotes mit Salz gestreut wurde. Ob Salz eingesetzt wurde kann die Behörde auch nachträglich durch Bodenproben herausfinden.

In diesen Städten ist es strikt verboten, Salz zu streuen (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Quelle: Robin Wood):
• Aichtal
• Berlin
• Duisburg
• Freiburg
• Greifswald
• Hamburg
• Karlsruhe
• Leinfelden
• Mainz
• München
• Schwerin
• Wiesbaden

Andere Städte verbieten das Streuen mit Salz grundsätzlich lassen aber Ausnahmen zu. Dazu gehören beispielsweise:
• Aachen
• Bielefeld
• Bremen
• Dresden
• Düsseldorf
• Essen
• Frankfurt am Main
• Hannover
• Heilbronn
• Kassel
• Kiel
• Köln
• Leipzig
• Mannheim
• Münster
• Nürnberg
• Potsdam
• Stuttgart
• Ulm
• Würzburg (tw)
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