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Darf der Ladeninhaber oder Kaufhausdetektiv meine Tasche durchsuchen?

Nein, Taschenkontrollen sind nicht zulässig. Dieses verstieße gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Selbst wenn ein Schild am Ladeneingang besagt, „Sollten Sie das Geschäft mit einer Tasche betreten, dürfen wir Taschenkontrollen durchführen“, ist dieses unwirksam.

Auch darf der Ladendetektiv sie nicht grundlos festhalten. Es muss vielmehr ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegen. Nur dann kann er Sie bis zum Eintreffen der Polizei am Verlassen des Geschäftes hindern. Diese kann dann allerdings weitere Maßnahmen anordnen, sodass Sie spätestens dann den Inhalt ihrer Tasche offen legen müssen. (tw)
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