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Der Verkäufer liefert nicht. Was kann ich tun?

Wenn der Verkäufer nicht liefert, so verletzt er seine hauptsächliche Vertragspflicht – denn zur Lieferung ist er verpflichtet. Die Sache jetzt bei der Konkurrenz einfach zu kaufen geht aber dennoch nicht. Denn liefert der Verkäufer nunmehr doch noch, so müssen Sie diese auch abnehmen und bezahlen. Im schlimmsten Fall hätten Sie die Sache dann also zweimal.
Darum empfiehlt es sich vom ersten Vertrag zurückzutreten, bevor Sie die Ware anderswo einkaufen. Dieses ist aber nur möglich, wenn Sie dem Verkäufer zuvor eine Frist gesetzt haben. In der Regel dürften 14 Tage bei einem normalen Kauf von bereits hergestellten Gegenständen angemessen sein. Liefert der Verkäufer auch nach Ablauf dieser Frist nicht, so können Sie nunmehr ihm gegenüber den Rücktritt erklären und die Ware anderswo einkaufen. Sollte diese nunmehr nur noch teurer zu erhalten sein, so können Sie auch diesen Schaden als Folge der Verzögerung ersetzt verlangen. (tw)
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