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Hafte ich auch nach gesetzlicher Gewährleistung, wenn ich eine Sache privat verkaufe?
Verkaufen Sie Waren von privat weiter, so unterliegen auch Sie der gesetzlichen Gewährleistung. Ist die Sache also mangelhaft, so hat der Käufer zwei Jahre lang Ansprüche gegen Sie. Dabei ist es unerheblich, ob die Ware neu oder gebraucht ist.
Dieses lässt sich aber vermeiden, indem Sie Ihre Haftung ausschließen. Bei Verkäufen oder Käufen von privat an privat ist das möglich. Sollten Sie das vergessen, so kann der Käufer auch nach 2 Jahren noch Gewährleistungsansprüche gegen Sie geltend machen. (tw)
Dieses lässt sich aber vermeiden, indem Sie Ihre Haftung ausschließen. Bei Verkäufen oder Käufen von privat an privat ist das möglich. Sollten Sie das vergessen, so kann der Käufer auch nach 2 Jahren noch Gewährleistungsansprüche gegen Sie geltend machen. (tw)
