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Kann ich eine Sache zurückgeben oder umtauschen wenn Sie mir doch nicht gefällt?
Nein, das können Sie grundsätzlich nicht. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Sie müssen die einmal gekaufte Sache also behalten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Sache mangelhaft ist. Dann haben Sie selbstverständlich Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Stellen Sie allerdings bloß fest, dass Ihnen die Farbe der Sache doch nicht gefällt, so können Sie diese nicht umtauschen. Freilich machen viele Geschäfte davon aus Kulanz eine Ausnahme verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Eine Ausnahme gilt nur in besonderen Situationen. Haben Sie die Ware im Fernabsatz gekauft also per Internet, Telefon, Fax oder Katalog oder von einem Vertreter in Ihrer Privatwohnung (Haustürgeschäft), so haben Sie ein Widerrufsrecht. Üben Sie dieses innerhalb von zwei Wochen aus, so können Sie die Sache wieder zurückgeben gleich aus welchen Gründen. Für die Wahrung der zweiwöchigen Frist reicht es aus, dass Sie den Widerruf innerhalb der Frist erklären. Wann dieser beim Verkäufer ankommt ist unerheblich. Wurden Sie jedoch nicht vor dem Vertragsschluss über das Bestehen dieses Widerrufsrecht belehrt, sondern erst später (z. B. mit Lieferung der Ware), so können Sie sogar innerhalb eines Monats den Kaufvertrag widerrufen. (tw)
Eine Ausnahme gilt nur in besonderen Situationen. Haben Sie die Ware im Fernabsatz gekauft also per Internet, Telefon, Fax oder Katalog oder von einem Vertreter in Ihrer Privatwohnung (Haustürgeschäft), so haben Sie ein Widerrufsrecht. Üben Sie dieses innerhalb von zwei Wochen aus, so können Sie die Sache wieder zurückgeben gleich aus welchen Gründen. Für die Wahrung der zweiwöchigen Frist reicht es aus, dass Sie den Widerruf innerhalb der Frist erklären. Wann dieser beim Verkäufer ankommt ist unerheblich. Wurden Sie jedoch nicht vor dem Vertragsschluss über das Bestehen dieses Widerrufsrecht belehrt, sondern erst später (z. B. mit Lieferung der Ware), so können Sie sogar innerhalb eines Monats den Kaufvertrag widerrufen. (tw)
