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Kann ich eine Sache zurückgeben, wenn Sie nicht so ist, wie in der Werbung beschrieben?

Ja. Entspricht die Ware nicht den Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller in der Werbung angegeben hat, so ist die Ware mangelhaft. Das bestimmt § 434 Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Angaben in der Werbung die Kaufentscheidung gar nicht beeinflussen konnten, der Käufer also ein Abweichen zu den Werbeaussagen nur „vorschiebt“, weil er die Sache nicht mehr haben will.
In diesen Fällen müssen Sie dem Verkäufer zunächst aber eine Chance geben, eine Sache zu liefern, die den Anpreisungen der Werbung entspricht. Nur wenn dieses nicht möglich ist, können Sie die Sache endgültig zurückgeben. (tw)
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