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Kann ich nur mit Kassenbon umtauschen? Was ist, wenn der Kassenzettel verblasst ist?

Nein. Selbstverständlich können Sie auch ohne Kassenbon umtauschen. Es obliegt nur Ihrer Pflicht, zu beweisen, dass Sie die Ware bei dem entsprechenden Verkäufer auch gekauft haben.

Dem Inhaber des Kassenbons kommt dabei die Vermutung zugute, dass er auch die dort aufgezeigte Ware in dem betreffenden Geschäft gekauft hat. Es handelt sich also um eine Art der Beweisführung. Diese ist jedoch nicht die Einzige.

Vielmehr kann auch durch andere Beweismittel der Kauf bewiesen werden, wie z. B. Zeugen, die beim Kauf anwesend waren. Problematisch ist jedoch, ob diesen vor Gericht auch vollständig geglaubt wird, da das Gericht von deren Aussage überzeugt sein muss. Bei engen Familienangehörigen mag das teilweise bezweifelt werden. Weiterhin kann auch ein Kontoauszug helfen, wenn per EC-Karte bezahlt wurde.

Wichtig ist zudem nicht nur, ob überhaupt etwas gekauft wurde, sondern vor allem auch das Datum des Kaufes. Schließlich wird beim Kauf eines Verbrauchers während der ersten sechs Monate vermutet, dass ein etwaiger Mangel schon von Anfang an vorlag und nicht etwa durch den Käufer herbeigeführt wurde.



Nichts anderes gilt übrigens auch, wenn der Kassenzettel verblasst ist und man ihn deswegen nicht mehr lesen kann. Lässt sich auch auf andere Weise der Kauf beweisen, so ist der Kassenbon unnötig. (tw)
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