Meine Rechte...
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* Hinweis: Keine Rechtsberatung, die Frage wird an das Laienforum gerichtet.
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Schlagwörter:
, , , , , , , ,Kann ich verhindern, dass mein Sohn/meine Tochter sich Sachen gegen meinen Willen kauft?
Ja, als Sorgerechtsberechtigter haben Sie bis zur Volljährigkeit ein volles Mitspracherecht darüber, was ihr Kind kaufen darf und was nicht. Dabei gilt im Grundsatz, dass Ihr Kind nichts kaufen darf, womit Sie nicht einverstanden sind.
Kaufverträge ihres Kindes sind nämlich nur dann wirksam, wenn Siezugestimmt haben. Machen Sie das nicht, so ist der Kaufvertrag nichtig und Sie können den Kaufpreis zurückverlangen. Kauft sich der Jugendliche also ein Handy, so müssen Sie dem nicht zustimmen und können gegen Rückgabe des Handys das gezahlte Geld zurückverlangen.
Anders kann das nur sein, wenn Sie ein Taschengeld zur freien Verfügung überlassen. Bezahlt ihr Kind vom Taschengeld seinen Kauf, so ist dieser Kaufvertrag grundsätzlich wirksam. Nur wenn die gekaufte Sache dem Erziehungszweck grob zuwiderläuft, können Sie den Kauf rückgängig machen. Spart der Jugendliche sein Taschengeld also über Monate und gibt es dann für Drogen, Waffen oder pornografisches Material aus, so ist auch ein derartiger Vertrag nicht wirksam. Auch wenn Sie mit dem Kauf eines Handys grundsätzlich nicht einverstanden waren, können Sie dieses zurückgeben. (tw)
Kaufverträge ihres Kindes sind nämlich nur dann wirksam, wenn Siezugestimmt haben. Machen Sie das nicht, so ist der Kaufvertrag nichtig und Sie können den Kaufpreis zurückverlangen. Kauft sich der Jugendliche also ein Handy, so müssen Sie dem nicht zustimmen und können gegen Rückgabe des Handys das gezahlte Geld zurückverlangen.
Anders kann das nur sein, wenn Sie ein Taschengeld zur freien Verfügung überlassen. Bezahlt ihr Kind vom Taschengeld seinen Kauf, so ist dieser Kaufvertrag grundsätzlich wirksam. Nur wenn die gekaufte Sache dem Erziehungszweck grob zuwiderläuft, können Sie den Kauf rückgängig machen. Spart der Jugendliche sein Taschengeld also über Monate und gibt es dann für Drogen, Waffen oder pornografisches Material aus, so ist auch ein derartiger Vertrag nicht wirksam. Auch wenn Sie mit dem Kauf eines Handys grundsätzlich nicht einverstanden waren, können Sie dieses zurückgeben. (tw)

