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Muss der Verkäufer die mangelhafte Sache bei mir zu Hause abholen oder muss ich sie zurückbringen?

Grundsätzlich muss der Verkäufer die mangelhafte Kaufsache bei Ihnen zu Hause wieder abholen. Stellen Sie sich vor, dass Sie eine Waschmaschine gekauft haben, die sie bis in den vierten Stock geschleppt haben. Dann müssen Sie diese nicht mühsam wieder ins Geschäft bringen, sondern der Verkäufer hat diese bei Ihnen im vierten Stock abzuholen. Dafür muss er auch die Kosten tragen. Häufig wird diese Pflicht aber im „Kleingedruckten“ des Vertrages ausgeschlossen sein. Wenn das allerdings nicht der Fall ist, können Sie auf die Abholung bestehen. (tw)
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