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Muss ein Kaufvertrag schriftlich sein?
Nein, ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Das Gesetz geht grundsätzlich von der Formfreiheit aus. Kaufverträge können also auch mündlich (man denke nur an den Brötchenkauf beim Bäcker), per Mail oder übers Telefon geschlossen werden. Es bietet sich aber an, einen schriftlichen und von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag aufzusetzen, der den Kaufgegenstand, die Parteien mit Anschrift, den Preis sowie Ort und Datum festhält. Damit umgeht man spätere Beweisschwierigkeiten und Missverständnisse über den genauen Vertragsinhalt. Auch alle Nebenabreden sollten schriftlich festgehalten werden. Beispielsweise wenn die Waschmaschine in den vierten Stock vom Verkäufer geliefert werden soll oder ein Zahlungsaufschub gewährt wird.
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz aber eine besondere Form vor. So müssen bei einem Grundstückskauf oder der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH die Erklärungen sogar von einem Notar beurkundet werden.
Viele unterliegen auch dem Irrglauben, dass ein privater Verkäufer grundsätzlich ohne Gewährleistung verkauft. Das ist aber nicht der Fall. Auch ein privater Verkäufer unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung. Diese ist nur ausgeschlossen, wenn das vereinbart wurde. Um einen solchen Ausschluss nachher auch beweisen zu können, sollte auch dieser im Vertrag festgehalten werden. (tw)
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz aber eine besondere Form vor. So müssen bei einem Grundstückskauf oder der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH die Erklärungen sogar von einem Notar beurkundet werden.
Viele unterliegen auch dem Irrglauben, dass ein privater Verkäufer grundsätzlich ohne Gewährleistung verkauft. Das ist aber nicht der Fall. Auch ein privater Verkäufer unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung. Diese ist nur ausgeschlossen, wenn das vereinbart wurde. Um einen solchen Ausschluss nachher auch beweisen zu können, sollte auch dieser im Vertrag festgehalten werden. (tw)
