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Verpflichtet das Durchblättern oder Lesen einer Zeitschrift zum Kauf?

Nein, das Durchblättern einer Zeitschrift verpflichtet nicht zum Kauf. Ein Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde seinen Kaufwunsch auch äußert. Das kann zwar im Einzelfall auch geschehen, ohne dass man große Worte verliert, indem man beispielsweise die Zeitschrift einsteckt und das Geld dem Kassierer übergibt, doch muss in irgendeiner Weise erkennbar werden, dass der Kunde kaufen möchte. Das bloße Durchblättern reicht dazu nicht aus, da man sich genauso gut über den Inhalt erst einmal informieren darf, bevor man sich zum Kauf entschließt. Daran ändert sich übrigens auch nichts, wenn der Verkäufer ein Schild aufgehängt hat, auf dem steht „Das Durchblättern verpflichtet zum Kauf“. Derartige Bedingungen sind unwirksam. (tw)
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