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Was ist wenn die Ware an der Kasse plötzlich mehr kostet, als ausgezeichnet?
Dann gilt der Preis, den die Kassiererin an der Kasse vorgibt. Die Ausstellung der Ware im Laden ist nur eine Aufforderung ein Kaufangebot abzugeben. Dieses gibt man selbst durch Vorzeigen der Ware ab. Und zwar zu dem Preis, der am Regal angezeigt ist. Die letzte Entscheidung über das Ob und Wie des Verkaufes liegt dann bei der Kassiererin. Sollte diese ihr Angebot zum im Regal angegebenen Preis nicht annehmen und stattdessen mehr verlangen, so müssen Sie darauf nicht eingehen und die Ware kaufen. Vielmehr können Sie diese dann auch im Geschäft zurücklassen.
(tw)
