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Wer trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die Kaufsache mangelhaft ist?

Ist die Kaufsache nicht einwandfrei und muss zurückgeschickt werden, so trägt der Verkäufer alle anfallenden Aufwendungen, also auch die Rücksendekosten. Eine Ausnahme gilt natürlich nur, wenn etwas anderes vereinbart wurde oder im Kleingedruckten des Vertrages steht. (tw)
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