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Darf Vermieter Schlüssel zu meiner Wohnung besitzen?

Ein Vermieter hat keinerlei Recht "für alle Fälle" einen Schlüssel zur Wohnung seiner Mieter zurückzubehalten, es sei denn der Mieter hat ausdrücklich zugestimmt. Mit Abschluss des Mietvertrages übt der Mieter das Hausrecht über seine Wohnung aus. Das bedeutet, dass er alleine bestimmen kann wer die Wohnung wann betreten darf. Daher kann man ab Abschluss des Mietvertrages uneingeschränkt alle Schlüssel zur Wohnung vom Vermieter heraus verlangen. Verweigert der Vermieter die Aushändigung aller Schlüssel kann man die Miete entsprechend mindern. Gibt der Vermieter überhaupt keine Schlüssel heraus ist sogar eine Minderung der Miete auf Null zulässig (OLG Düsseldorf Urteil vom 07.07.2005, Az.: 10 U 202/04).

Vermieter macht sich bei unbefugtem Eintreten strafbar

Betritt der Vermieter dennoch die Wohnung, so begeht er einen Hausfriedensbruch, welcher gemäß § 123 StGB strafbar ist und zur sofortigen Kündigung berechtigt (KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2009, Az.: 12 U 118/08). Allerdings sollte bei längerer Abwesenheit die Möglichkeit gegeben sein die Wohnung im Notfall zu betreten. Hierfür reicht es aus, wenn der Mieter den Hausschlüssel bei einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson deponiert und den Vermieter in Kenntnis setzt. Kommt der Mieter dem nicht nach und entsteht in seiner Abwesenheit ein Schaden, z.B. ein Wasserrohrbruch, muss der Mieter sich dies in Rechnung stellen lassen, wenn die Wohnung nicht rechtzeitig betreten werden kann. (BT, js)
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