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Darf Vermieter Schlüssel zu meiner Wohnung besitzen?
Ein Vermieter hat keinerlei Recht "für alle Fälle" einen Schlüssel zur Wohnung seiner Mieter zurückzubehalten, es sei denn der Mieter hat ausdrücklich zugestimmt. Mit Abschluss des Mietvertrages übt der Mieter das Hausrecht über seine Wohnung aus. Das bedeutet, dass er alleine bestimmen kann wer die Wohnung wann betreten darf. Daher kann man ab Abschluss des Mietvertrages uneingeschränkt alle Schlüssel zur Wohnung vom Vermieter heraus verlangen.
Verweigert der Vermieter die Aushändigung aller Schlüssel kann man die Miete entsprechend mindern. Gibt der Vermieter überhaupt keine Schlüssel heraus ist sogar eine Minderung der Miete auf Null zulässig (OLG Düsseldorf Urteil vom 07.07.2005, Az.: 10 U 202/04).
