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Ist das Wäschetrocken auf dem Balkon erlaubt?

Ja, das Wäsche trocknen auf dem Balkon ist erlaubt. Manchmal sieht die Hausordnung allerdings vor, dass der Mieter den dafür vorgesehenen Trockenraum im Keller benutzen solle, was vorallem bei den Bewohnern in den oberen Stockwerken für Unmut sorgt, da sie jedes mal bis nach unten laufen müssten. Allerdings ist das Trocknen kleiner Wäschestücke auf einem Wäschetrockner auf dem Balkon stets erlaubt (AG Euskirchen, Az.: 13 C 663/94). Eine entgegenstehende Klausel ist unwirksam. Es ist allerdings nicht zulässig wenn die Wäsche oberhalb des Geländers aufgehängt wird und die Nachbarn sich durch den Anblick gestört fühlen können. Dann muss die Wäsche abgehängt werden. Dabei dürfen sowohl ein Wäscheständer benutzt werden als auch fest montierte Wäschestangen oder Wäscheleinen. Auch Bohrungen auf dem Balkon sind nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zulässig (Az.: 7 S 6265/89). (tw)
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