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Kann ich die Zinsen meiner Mietkaution bei Auszug herausverlangen?

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die vom Mieter erbrachte Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu deponieren. Sobald der Mieter den Mietvertrag frist- und formgerecht kündigt, stehen ihm allein die Zinserträge seiner Mietkaution zu. Diese muss der Vermieter dann an ihn herausgeben. Dies steht dem Mieter auch dann zu, wenn ein höherer als üblicher Zinssatz bei Sparbüchern erzielt wird. Entsprechend ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Dadurch soll der Mieter vor allem davor geschützt werden, seinen Anspruch bei Ende des Mietverhältnisses auf Rückzahlung der Mietkaution und Auszahlung der Zinsen zu verlieren.
Jegliche abweichende Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter zum Nachteil des Mieters sind nach dem Gesetz unwirksam. (js)

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