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Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Mieter » Mein Vermieter lässt nach Kündigung die Schlösser austauschen lässt - was tun?

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Mein Vermieter lässt nach Kündigung die Schlösser austauschen lässt - was tun?

Auch wenn der Mietvertrag bereits aufgehoben wurde, bleibt dem Mieter sein Recht auf Besitz. Er verliert durch Aufhebung nur sein vertragliches Recht auf Besitz, hätte jedoch wenigstens Anspruch auf eine kurze Räumungsfrist (§ 721 ZPO) oder Vollstreckungsschutz (§ 675 a ZPO) gehabt. Somit steht dem Mieter in dem Falle sein Abwehrrecht861 Abs. 1 BGB) zu. Gemäß § 823 Abs. 1 BGB hat der Vermieter dem Mieter dann grundsätzlich die Übernachtungskosten zu bezahlen. Der Mieter kann dann die Übernachtungen geltend machen, die notwendig waren, bis er wieder Zutritt zu seiner Wohnung hatte. Zudem hat der Vermieter laut Landgericht Mannheim auch das Recht Ersatz für abhanden gekommene Kleidungsstücke zu verlangen, sollten diese z.B. auf dem Sperrmüll geworfen worden sein oder ähnliche Beschädigungen von ihm gehörenden Gegenständen, die der Vermieter zu vertreten hat
(Landgericht Mannheim, 12.09.1977, Az.: 4 S 70/77). (js)

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