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Mein Vermieter täuscht bei der Kündigung Eigenbedarf vor, was tun?

Nein. In dem Fall, in dem der Vermieter den „Eigenbedarf“ nur vortäuscht, macht er sich klar schadensersatzpflichtig. Das Landgericht Saarbrücken entschied einen Fall, in dem der Vermieter seiner Mieterin unter dem Vorwand kündigte, er benötige diese Wohnung für seinen Sohn. Letztendlich stellte sich heraus, dass der Sohn es überhaupt nicht vor hatte dort einzuziehen. Der Vermieter musste der Mieterin (2.513 Euro) Schadensersatz zahlen (Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 BS 281/93). Dieser vorgetäuschte Eigenbedarf des Vermieters kann jedoch noch um einiges teurer werden. Denn nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 1 Ss 298/88) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts(Az.: RReg. 3 St 174/86) macht sich dieser gleichzeitig auch strafbar wegen Betrugs im Sinne des Strafgesetzbuchs. (js)
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