Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Mieter » Mein Vermieter verlangt von mir eine Betriebskosten-Nachzahlung, zu Recht?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Mein Vermieter verlangt von mir eine Betriebskosten-Nachzahlung, zu Recht?

Es kann vorkommen, dass der Vermieter bei Mietvertragsabschluss Betriebskosten festlegt, die sich in der Folgezeit als viel zu niedrig herausstellen. Ist dies der Fall, so entschied das Oberlandesgericht Hamm, hat der Vermieter das Recht grundsätzlich Nachforderungen der Betriebskosten und entsprechende Nachzahlungen an den Mieter zu stellen.
Nutzte der Vermieter jedoch diese geringen Betriebskosten nur dafür, um den Mietinteressenten letztlich zum Abschluss des Mietvertrags zu veranlassen und somit „um den Finger zu wickeln“, da die tatsächlich anfallenden Betriebskosten nicht mit den Betriebskosten bei Mietvertragsabschluss übereinstimmen, hat der Vermieter dahingegen nicht das Recht diese Nachforderungen an den Mieter zu stellen (Oberlandesgericht Hamm, 06.11.2003, Az.: 30 U 44/02). (js)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑