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Mein Vermieter verlangt von mir eine Betriebskosten-Nachzahlung, zu Recht?
Es kann vorkommen, dass der Vermieter bei Mietvertragsabschluss Betriebskosten festlegt, die sich in der Folgezeit als viel zu niedrig herausstellen. Ist dies der Fall, so entschied das Oberlandesgericht Hamm, hat der Vermieter das Recht grundsätzlich Nachforderungen der Betriebskosten und entsprechende Nachzahlungen an den Mieter zu stellen.
Nutzte der Vermieter jedoch diese geringen Betriebskosten nur dafür, um den Mietinteressenten letztlich zum Abschluss des Mietvertrags zu veranlassen und somit „um den Finger zu wickeln“, da die tatsächlich anfallenden Betriebskosten nicht mit den Betriebskosten bei Mietvertragsabschluss übereinstimmen, hat der Vermieter dahingegen nicht das Recht diese Nachforderungen an den Mieter zu stellen (Oberlandesgericht Hamm, 06.11.2003, Az.: 30 U 44/02). (js)
Nutzte der Vermieter jedoch diese geringen Betriebskosten nur dafür, um den Mietinteressenten letztlich zum Abschluss des Mietvertrags zu veranlassen und somit „um den Finger zu wickeln“, da die tatsächlich anfallenden Betriebskosten nicht mit den Betriebskosten bei Mietvertragsabschluss übereinstimmen, hat der Vermieter dahingegen nicht das Recht diese Nachforderungen an den Mieter zu stellen (Oberlandesgericht Hamm, 06.11.2003, Az.: 30 U 44/02). (js)

