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Mietwohnung: Muss ich Kabelgebühren zahlen, obwohl ich DVB-T Fernsehen gucke?

Das kommt darauf an, wer den Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hat. Haben Sie selbst einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber geschlossen, so können Sie nach der Umstellung auf DVB-T selbstverständlich in den regulären Kündigungsfristen kündigen. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Vermieter diesen Vertrag - für alle Bewohner geschlossen hat. Dann ist die gebührenpflichtige Versorgung der Wohnung mit Kabelfernsehen Gegenstand des Mietvertrages. Das ist meist der Fall. Die Gebühren werden dann auf alle Mieter im Wege de Betriebskostenabrechnung umgelegt. Der Mieter muss dann die Kosten für das Kabelfernsehen weiterhin zahlen - obwohl er nur noch DVB-T in Anspruch nimmt. (tw)
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