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Muss der Vermieter den Decoder fürs DVB-T zahlen?

Deutschlandweit erfolgt gerade die Umstellung auf digitales Fernsehen, das sogenannte DVB-T System. Damit dieses empfangen werden kann muss ein Decoder (Set-Top-Box) erworben werden. Für die Kosten muss der Vermieter allerdings nicht aufkommen. Der Vermieter ist lediglich dazu verpflichtet die Fernsehsignale zu liefern. Ob dieses verschlüsselt oder unverschlüsselt erfolgt ist unerheblich. Gerichte haben jetzt entschieden, dass der Decoder zum Fernseher gehöre, nicht aber zur Antennenanlage. Nur für letztere ist der Vermieter aber verantwortlich (Landgericht Berlin, vom 31.07.2003, Az. 67 T 79/03). Insofern muss der Mieter, der weiterhin fernsehen möchte sich seinen Decoder selbst kaufen. (tw)
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