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Muss der Vermieter meine Kaution von seinem Vermögen getrennt aufbewahren?

Es kommt immer wieder vor, dass der Vermieter die gezahlte Mietkaution nicht auf einem separaten Konto aufbewahrt, sondern diese mit seinem Vermögen auf demselben Konto vermischt. Dadurch besteht hinreichend die Gefahr, dass dem Vermieter dieser Betrag letztlich „verloren“ geht und es am Ende des Mietverhältnisses zu Rückzahlungsschwierigkeiten kommen kann.
Aufgrund dessen hat das Amtsgericht Heilbronn entschieden, dass sich ein Vermieter, der es pflichtwidrig „abweichend von der im Mietvertrag getroffenen Regelung unterlässt, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen“, und ihm letztlich auch bewusst ist, dass die Kaution dadurch seinen Gläubigern uneingeschränkt zur Verfügung steht wodurch dem Mieter wiederum ein Vermögensnachteil in Höhe der Kaution entstehen würde, wegen Betrugs und Untreue im Sinne des Strafgesetzbuchs strafbar macht, wenn es dem Vermieter dadurch letztlich nicht möglich ist, die Kaution an den Mieter entsprechend zurückzuzahlen (Amtsgericht Heilbronn, 10.04.2007, Az.: 31 Ds 54 Js 10027/05 AK 499/05). (js)
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