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Schlüssel verloren: Was tun? Vermieter informieren?

Wenn der Schlüssel verloren gegangen ist muss der Vermieter unverzüglich darüber unterrichtet werden, damit er entsprechende Maßnahmen ergreifen und unter Umständen neue Schlösser einbauen lassen kann. Aus sicherheitstechnischen Aspekten wird so meist das komplette häusliche Schließsystem ausgetauscht um dem unbekannten Finder keinen Zutritt zum Haus zu ermöglichen. Die Kosten für den Austausch des Schlosses des Hauses können dem Mieter allerdings nur dann auferlegt werden, wenn ihn eine Schuld in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit am Verlust des Schlüssels trifft (AG Hohenschönhausen, Urteil vom 27.07.2004, Az.: 5 C 348/03). Der Mieter muss die Kosten des Schlüsseldienstes auch dann tragen, wenn eine besondere Missbrauchsgefahr aus dem Verlust des Schlüssels entsteht, etwa wenn die konkrete Adresse der Wohnung an dem Schlüssel angebracht war. Wurde der Schlüssel jedoch gestohlen, ohne dass dies dem Mieter vorzuwerfen ist, kann der Vermieter keinen Schadensersatz verlangen (AG Hamburg, Urteil vom 26.08.1999 Az.: 47 C 178/99). Vorwerfbar war ein Verhalten des Mieters bei dem er seinen Schlüsselbund deutlich sichtbar in einem Auto liegen ließ und dieser gestohlen wurde (KG Berlin, Urteil vom 11.2.2008, Az. 8 U 151/07). Im Übrigen sind formularmäßige Klauseln im Mietvertrag, die dem Mieter pauschal die Kosten des Schlüsseldienstes auferlegen unwirksam (LG Hamburg, Urteil vom 14.07.1998, Az.: 316 S 55/98) (BT, js)
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