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Wann ist eine Kaution gerechtfertigt, wie hoch darf diese sein?
Eine Kaution ist zunächst dann gerechtfertigt, wenn überhaupt eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter getroffen wurde, im Normalfall eben ein Mietvertrag.
Dabei darf die Mietkaution 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Zu beachten gilt, dass die als Pauschale bzw. Vorauszahlung ausgewiesenen Nebenkosten bei der Berechnung der Mietkaution nicht berücksichtigt werden dürfen. Der Mieter hat durch das Gesetz mithin das Recht, die Kaution in 3 Monatsraten zu leisten. Auf welche Art die Mietkaution letztlich geleistet wird, steht den beiden Parteien offen und kann frei vereinbart werden. Die typischsten Arten sind dabei stets die Barkaution oder die Stellung eines Bürgen. Bei der Barkaution wird die Kaution letztlich vom Mieter direkt an den Vermieter überwiesen oder bar ausgezahlt. Die Stellung eines Bürgen ermöglicht einfach, dass ein Dritter (z.B. eine Bank) für den Mieter und damit letztlich für die zu leistende Mietsicherheit bürgt. Selbstverständlich sind auch noch andere Arten denkbar. (js)
Dabei darf die Mietkaution 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Zu beachten gilt, dass die als Pauschale bzw. Vorauszahlung ausgewiesenen Nebenkosten bei der Berechnung der Mietkaution nicht berücksichtigt werden dürfen. Der Mieter hat durch das Gesetz mithin das Recht, die Kaution in 3 Monatsraten zu leisten. Auf welche Art die Mietkaution letztlich geleistet wird, steht den beiden Parteien offen und kann frei vereinbart werden. Die typischsten Arten sind dabei stets die Barkaution oder die Stellung eines Bürgen. Bei der Barkaution wird die Kaution letztlich vom Mieter direkt an den Vermieter überwiesen oder bar ausgezahlt. Die Stellung eines Bürgen ermöglicht einfach, dass ein Dritter (z.B. eine Bank) für den Mieter und damit letztlich für die zu leistende Mietsicherheit bürgt. Selbstverständlich sind auch noch andere Arten denkbar. (js)
