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Wie hoch darf eine Maklerprovision maximal sein?
Die Courtage des Maklers darf gesetzlich 2 Monatsmieten nicht übersteigen. Bei der Provision von Immobilienmaklern sieht dies etwas anders aus: Hier beträgt die Provision je nach Region 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Der Bundesgerichtshof entschied hierzu, dass es Immobilienmaklern grundsätzlich erlaubt ist, für den Verkäufer wie für den Käufer tätig zu werden, ohne den Vertragspartner zu informieren. Bei Immobiliengeschäften gelte eine Doppeltätigkeit für weitgehend üblich (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 318/02).
Um die Provision entsprechend auszuschöpfen sollten die Interessenten angesichts der hohen Provisionskosten nicht nur die üblichen Informationen des Maklers als zufrieden stellend akzeptieren, sondern auch noch Extra-Auskünfte z.B. über den Zustand der Immobilie, Mängel, Wärme-Isolierung oder die technische Ausstattung anfordern. Denn stellen sich diese später als unrichtig heraus, hat der Kunde das Recht die Courtage wieder zurückzuverlangen. So muss ein Immobilienmakler die Courtage an den Käufer zurückzahlen, wenn er wusste, dass das Haus vom Schimmel befallen war (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 295/04).
Stellt sich nach erfolgreicher Suche und abgeschlossenen Vertrag heraus, dass der Makler den Preis des Objekts in die Höhe getrieben hat, um seine Provision dadurch zu steigern, so kann der Vertrag rückgängig gemacht werden (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 4 U 139/00). (js)
Um die Provision entsprechend auszuschöpfen sollten die Interessenten angesichts der hohen Provisionskosten nicht nur die üblichen Informationen des Maklers als zufrieden stellend akzeptieren, sondern auch noch Extra-Auskünfte z.B. über den Zustand der Immobilie, Mängel, Wärme-Isolierung oder die technische Ausstattung anfordern. Denn stellen sich diese später als unrichtig heraus, hat der Kunde das Recht die Courtage wieder zurückzuverlangen. So muss ein Immobilienmakler die Courtage an den Käufer zurückzahlen, wenn er wusste, dass das Haus vom Schimmel befallen war (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 295/04).
Stellt sich nach erfolgreicher Suche und abgeschlossenen Vertrag heraus, dass der Makler den Preis des Objekts in die Höhe getrieben hat, um seine Provision dadurch zu steigern, so kann der Vertrag rückgängig gemacht werden (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Az.: 4 U 139/00). (js)