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Wie viele Schlüssel kann man für seine Mietwohnung verlangen? Nachschlüssel machen?
Der Schlüssel ist ein wesentliches Element der mietvertraglichen Pflichten. Er ermöglicht dem Mieter uneingeschränkt und vor allem unabhängig vom Vermieter Zutritt zu seiner Wohnung zu erhalten. Ohne einen eigenen Schlüssel ist dem Mieter die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nicht möglich.
Wie viele Schlüssel benötigt werden hängt von der Anzahl der Mitbewohner ab (LG Berlin, Urteil vom 20.06.1985, Az.: 61 T 32/85). So kann ein Alleinstehender regelmäßig je zwei Haus- und Wohnungsschlüssel verlangen. Für jeden weiteren Mitbewohner muss der Vermieter einen weiteren Haus- und Wohnungsschlüssel herausgeben. Sind von vornherein nicht genügend Schlüssel vorhanden, so muss der Vermieter Nachschlüssel herstellen lassen um den vertragsgemäßen Bedarf zu decken.
Außerdem können zusätzliche Schlüssel erforderlich sein, etwa wenn Pflegepersonal zur Betreuung des Mieters uneingeschränkten Zutritt zur Wohnung haben muss (AG Bad Neuenahr, Urteil vom 17.08.1994, Az.: 3 C 575/94). In diesem Fall muss der Mieter den erhöhten Mehrbedarf aber eigenständig finanzieren und die Extraschlüssel bezahlen.
Neben den normalen Schlüsseln für Haus- und Wohnungseingangstür stehen dem Mieter auch noch Schlüssel zu Nebenräumen wie Waschküche oder Garage in entsprechender Anzahl zu.
Die Anfertigung zusätzlicher Schlüssel ist grundsätzlich vorher mit dem Vermieter abzusprechen und finanziell vom Mieter selbst zu tragen.
(BT, js)
