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Wohnobjekt ist mir bereits bekannt, trotzdem Maklerprovision?
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass Interessenten bereits bestimmte Wohnobjekte besichtigen oder diese durch Beziehungen schon im Voraus kennen. Hierbei ist es im Regelfall nicht notwendig, die Maklerprovision zu bezahlen. Dies unterliegt jedoch der Bedingung, dass dies umgehend dem Makler mitgeteilt wird; am besten per Einschreiben.
Unterlässt der Interessent das Informieren des Maklers und liefert dieser dadurch weitere Informationen über das Objekt der Begierde, die den Kauf- oder Mietentschluss letztlich zumindest fördern, hat der Makler hingegen das Recht eine angemessene Maklerprovision zu verlangen (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 163/94). (js)
Unterlässt der Interessent das Informieren des Maklers und liefert dieser dadurch weitere Informationen über das Objekt der Begierde, die den Kauf- oder Mietentschluss letztlich zumindest fördern, hat der Makler hingegen das Recht eine angemessene Maklerprovision zu verlangen (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 163/94). (js)