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Baumzweige meines Nachbarn wachsen über die Grundstücksgrenze - was kann ich dagegen tun?
Wer es zulässt, dass Zweige von Bäumen über die Grundstücksgrenze hinüber wachsen und zu Beeinträchtigungen (z.B. Laub- und Tropfwasserfall auf Grundstückseinfahrt) führen, ist Störer (i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB) und deshalb zur Beseitigung verpflichtet.
Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass generelle Verbote (z.B. durch Naturschutz) die Eigenschaft des Grundstückseigentümers als Störer solange nicht anzweifeln, wie er eine entsprechende Ausnahmegenehmigung mit Erfolg für die Beseitigung der Störungsquelle (hier z.B. Laubfallversursachender Baum) beantragen kann.(Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 83/04) Doch ob dies der Fall ist, müssen die Zivilgerichte letztlich selbstständig prüfen. (js)
Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass generelle Verbote (z.B. durch Naturschutz) die Eigenschaft des Grundstückseigentümers als Störer solange nicht anzweifeln, wie er eine entsprechende Ausnahmegenehmigung mit Erfolg für die Beseitigung der Störungsquelle (hier z.B. Laubfallversursachender Baum) beantragen kann.(Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 83/04) Doch ob dies der Fall ist, müssen die Zivilgerichte letztlich selbstständig prüfen. (js)