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Darf ich ab 22 Uhr nicht mehr in meiner Wohnung duschen bzw. baden?
Selbstverständlich darf man. Selbst wenn die Hausordnung nachts einen Wasserstopp verlangt, dürfen Mieter nach 22 Uhr duschen als auch baden. Hierzu wurde bereits entschieden, dass eine Klausel, nach der zu bestimmten Zeiten weder gebadet noch geduscht werden darf gegen das Recht der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verstoße. Es gibt eine Vielzahl an Gerichtsurteilen, die schon mehrere Male gegen die Hausordnung und damit für das Recht des Mieters auf Baden und Duschen nach 22 Uhr entschieden haben. Nächtliches Duschen und Baden ist somit generell zu akzeptieren, vorausgesetzt sie dauern nicht länger als 30 Minuten. Mehrstündiges Dauerduschen ist also unzulässig. Der Zeitpunkt spielt dabei keinerlei Rolle. Selbst das Betätigen der Toilettenspülung oder laufendes Wasser im Badezimmer nach 22 Uhr muss durchgehend akzeptiert werden, denn Geräusche von einlaufendem Wasser gehören zu den üblichen Wohngeräuschen und sind also zu tolerieren.
(js)
