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Der Zaun / die Hecke meines Nachbars liegt mit auf meinem Grundstück, kann ich die Beseitigung verlangen?

Übertreibt es beispielsweise ein Grundstücksbesitzer bei der Einzäunung seiner Liegenschaft und stößt damit in das Revier des Nachbarn vor, muss er die auf fremdem Boden liegende Einfriedung auf richterliche Anordnung gegebenenfalls wieder entfernen.
Das Amtsgericht Kronach z.B. hielt die Beseitigung dieses Zustandes weder für schikanös, noch für eine unverhältnismäßige Härte für den Beklagten. Mit einfachen und allenfalls geringen Kosten sei dies zu bewerkstelligen (Amtsgericht Kronach, Az.: 2 C 402/04; 33 S 116/05). (js)
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