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Gibt es Ersatz, wenn ein Feuerwehreinsatz mein Grundstück beeinträchtigt?
Die Feuerwehr handelt zwar zur Gefahrenabwehr in Erfüllung einer öffentlich rechtlichen Pflicht, gleichzeitig aber auch im Interesse eines Dritten, dem durch die Gefahr ein Schaden droht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat demnach entschieden, dass der Träger der Feuerwehr deshalb einem Grundstückseigentümer, der durch einen Feuerwehreinsatz geschädigt wurde zum Schadensersatz verpflichtet ist (§§ 904 S. 2, 670, 677 BGB). Gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstücks, von dem die Brandgefahr ausging, steht dem Geschädigten jedoch kein Schadensersatzanspruch aus dem Nachbarschaftsrecht zu (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 2 O 5638/97).
(js)