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Heuschnupfen: Pollen vom Nachbarn fliegen herüber - kann ich Unterlassen verlangen?
Kaum beginnt der Frühling, so geht für den Allergiker die Zeit des Heuschnupfens wieder los. ¨rgerlich ist es besonders dann, wenn der Nachbar viele Bäume von der Sorte auf seinem Grundstück hat, gegen deren Pollen man allergisch ist. Insofern stellt sich die Frage, ob man vom Nachbarn verlangen kann, dass dieser die Bäume fällt, die den Pollenflug verursachen. Das Landgericht Frankfurt/Main hat aber entschieden, dass es sich dabei um eine ortsübliche, hinzunehmende Beeinträchtigung handelt (LG Frankfurt/Main, 28.06.1995, Az.: 2 C 2131/94 - 12). Die Klägerin litt unter Asthma unter einer Birkenpollen-Allergie. Wegen des überwiegenden Westwindes war die Klägerin den Pollen stark ausgesetzt. Dennoch verneite das Gericht einen Anspruch auf Unterlassung nach §§ 1004, 906 BGB. Es begründete die Entscheidung damit, dass in dem Wohngebiet insgesamt viele Birken vorhanden seien und der Pollenflug sich auf wenige Wochen im Jahr beschränke. Die Beeinträchtigung sei daher nicht wesentlich im Sinne des § 906 BGB. Daher sei ein Fällen des Baumes unverhältnismäßig. Zudem kann der Nachbar sich auch nicht auf das sogenannte nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnisses gemäß § 242 BGB berufen, das eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme vorsieht. Da Allergien weit verbreitet sind, müsste man weitgehend alle Bäume fällen, wenn jeder Nachbar gegen diese klagt. Aus diesen Gründen muss der Nachbar den Pollenflug vom Nachbargrundstück hinnehmen.
(tw)
