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Jemand wendet ständig ohne Erlaubnis in meiner Einfahrt - muss ich das dulden?

Wenn ein Autofahrer - zum wiederholten Male - in einer fremden Einfahrt wendet (ohne entsprechende Einwilligung oder Genehmigung des Grundstückseigentümers) stellt sich dies als Bedrohung sowohl des Eigentums als auch des Hausrechts des Grundstückseigentümers dar. Also liegt auch ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff im Sinne des Gesetzes vor (§ 227 Abs. 2 BGB). Gegen diese Störung kann sich der Grundstückseigentümer in „geeignetem Maße“ zur Wehr setzen.
Beispiel:
Im Falle des Amtsgerichts Menden hatte sich der Geschädigte mit einem gezielten Wurf mit einer Kartoffel zur Wehr gesetzt. Für dadurch entstehende Fahrzeugschäden haftete er nicht (Amtsgericht Menden, Az.: 4 C 311/97). Dies gilt jedoch selbstverständlich nicht generell in Deutschland sondern wurde speziell für diesen Einzelfall so entschieden. Ein anderes Gericht könnte beim nächsten Mal wieder anders entscheiden, da stets die Umstände und Bedingungen eine wichtige Rolle dabei spielen.
(js)
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