Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Nachbar » Lärm durch Laubgebläse: Wie viel Lärm muss ich im Herbst dulden?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Lärm durch Laubgebläse: Wie viel Lärm muss ich im Herbst dulden?

Kaum fallen die ersten Blätter, so ziehen auch wieder viele Menschen mit Laubgebläsen durch die Straßen. Anstatt das Laub aufzufegen wird dieses einfach an den Straßenrand geblasen. Dieses geht natürlich mit einer erheblichen Lärmbelästigung einher. Jedoch müssen Sie den Lärm nicht bedingungslos hinnehmen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung oder auch 32. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) genannt, regelt den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien. Insbesondere werden dabei auch die zulässigen Betriebszeiten in Wohngebieten geregelt. Insofern ist geregelt, dass an Sonn- und Feiertagen ganztägig Ruhe herrschen muss. An an Werktagen dürfen Maschinen nicht von 20.00 bis 7.00 Uhr betrieben werden. Für die Laubgebläse gelten sogar noch strengere Bestimmungen. Werktags dürfen Laubbläser von 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht eingesetzt werden. Es verbleiben also nur enge Grenzen, in denen Laubbläser eingesetzt werden dürfen.

Sollte die Stradtreinigung gegen diese Zeiten verstoßen, so sollten Sie sich bei der Verwaltung beschweren. Auch den lärmenden Nachbarn können Sie so zur Rede stellen. (tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑